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VG Karlsruhe, 09.08.2022 - 11 K 1427/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 5 Abs 1 Nr 7 KHG, § 22 Abs 1 S 1 KHG, § 22 Abs 1 S 2 KHG, § 111d SGB 5
Gewährung von Ausgleichszahlungen aufgrund zeitweiser Bestimmung einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung zur vollstationären Behandlung von Patienten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Krankenhausfinanzierung; Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung; Rettungsschirm; Ausgleichszahlung; Coronavirus SARS-CoV-2
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Berlin, 31.10.2019 - 10 K 412.18
"Klimaklage" bleibt ohne Erfolg
Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2022 - 11 K 1427/21
Die Klage ist nach allem abzuweisen, zumal sich auch in dem von der Klägerseite in Anspruch genommenen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31.10.2019 - 10 K 412.18 - (NVwZ 2020, 1289) wegen Fortschreibung des nationalen Klimaschutzprogramms kein Anhalt für die Begründetheit des in dem vorliegenden Klageverfahren geltend gemachten Anspruchs auf Erlass eines auf eine konkrete Geldleistung gerichteten Verwaltungsakts bzw. des hilfsweise geltend gemachten unmittelbaren Zahlungsanspruchs findet. - BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 66.14
Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2022 - 11 K 1427/21
Zulässigkeitsbedenken gegen die hilfsweise erhobene und auf Zahlung gerichtete Leistungsklage der Klägerin bestehen seitens der Kammer nicht, zumal sich der Beklagte mit der Klageerwiderung insoweit zur Sache eingelassen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.03.2016 - 6 C 66.14 - NVwZ 2016, 1023 und vom 30.01.2019 - 6 A 1.17 - BVerwGE 164, 269). - BVerwG, 30.01.2019 - 6 A 1.17
Adolf Eichmann; Akten mit Personenbezug; Amtsermittlungspflicht; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 09.08.2022 - 11 K 1427/21
Zulässigkeitsbedenken gegen die hilfsweise erhobene und auf Zahlung gerichtete Leistungsklage der Klägerin bestehen seitens der Kammer nicht, zumal sich der Beklagte mit der Klageerwiderung insoweit zur Sache eingelassen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.03.2016 - 6 C 66.14 - NVwZ 2016, 1023 und vom 30.01.2019 - 6 A 1.17 - BVerwGE 164, 269).